Macht und Herrschaft
Mit dem Begriff Herrschaft werden hier Herrschaftsverhältnisse in größeren gesellschaftlichen Strukturen bezeichnet, „die sich über einen längeren Zeitraum herausgebildet und in diesem Verlauf Institutionen und Organisationen der Machtausübung und Machtabsicherung geschaffen haben“ (König 1996, S. 51).
Macht wird dadurch weitgehend entpersonalisiert, d.h. sie ist an Funktionen gebunden. Zugleich wird sie „hochgradig formalisiert, d.h. in Gesetze und kodierte Regeln gefaßt“ (König 1996, S.51). Herrschaft bezeichnet außerdem eine „konkrete historische Machtform und Herrschaftsanalyse“ (König 1996, S.51).
Herrschaftsstrukturen durchziehen alle Bereiche unseres Lebens. Sie stellen den äußeren sowie inneren Kontext der Gruppe dar. Der äußere Kontext bezeichnet die institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Diese beeinflussen das Handeln einerseits begrenzend und gleichzeitig ermöglichend. Es handelt sich dabei um ein Netz von Regeln, Gesetzen, Instanzen in beruflichen wie privaten Beziehungen.
Die Gruppe als Teil des Gefüges wird auf die vorgegebenen Ziele und Vorgaben festgelegt. Dabei besteht die Gefahr, Vorgaben zu übersehen bzw. ihre Wichtigkeit zu negieren. Herrschaftsstrukturen wirken hier weitgehend anonym. In Bezug auf den inneren Kontext wird der Begriff Herrschaft symbolhaft zur Beschreibung „kleiner“ Strukturen wie einzelner Personen – Beziehungen genutzt, z.B. „Herrschaft der Gefühle“. Auch hier bleibt Herrschaft weitgehend anonym.