Strategien zur diagnostischen Urteilsbildung
Je nach Fragestellung und Ziel wird das psychologische Untersuchungsverfahren bestimmt. bestimmt. Es folgt die Durchführung der gewählten Verfahren. Die erhobenen Daten müssen ausgewertet, die Ergebnisse verglichen und interpretiert werden. Dann muß entschieden werden, ob die Informationen ausreichend sind für eine Urteilsbildung, oder ob weitere Erhebungen notwendig sind. Der Diagnostiker muß eine Antwort auf die zu Beginn gestellte Frage aufgrund der gewonnenen Daten formulieren : eine Diagnose stellen, eine Prognose geben oder einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten. Dies erfolgt in der Regel mündlich oder durch ein Gutachten. Wenn möglich sollte eine Überprüfung der Ergebnisse durch eine Katamnese erfolgen.
Die Statistische Urteilsbildung beruht auf quantifizierten Daten (z.B. Test-/Fragebogenscores). Sie wird bevorzugt verwendet, wenn klare Algorithmen und durchgängige Quantifizierungen gegeben sind (was aber nur selten, v.a. in der Forschung, vorkommt). Die klinische Urteilsbildung ist eine Kombination quantitativer und qualitativer Daten. Das Urteil erfordert Erfahrungen bzw. die Intuition des Diagnostikers. Die Entscheidungsregeln sind dabei nicht (durchgängig) explizit. Beide Strategien zur diagnostischen Urteilsbildung haben ihre Berechtigung und können natürlich auch kombiniert werden.